Gewerblich anbieten

Wer gilt als gewerblicher Anbieter?

Gewerblich handelt, wer planmäßig und auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft. Faustzeichen dafür sind viele gleichartige Angebote, regelmäßige Verkäufe über einen längeren Zeitraum, Neuware oder der Weiterverkauf angekaufter Ware. Wer nur den eigenen Haushalt auflöst oder gelegentlich eine gebrauchte Maschine abgibt, handelt privat.

Die Einstufung ist keine Frage des guten Willens: Wer tatsächlich gewerblich handelt, ist gewerblicher Anbieter — auch wenn er sich als privat einträgt.

Was Sie bei uns angeben müssen

Beim Anlegen des Kontos wählen Sie, ob Sie gewerblich oder privat handeln. Diese Angabe erscheint an jeder Ihrer Anzeigen. Wir geben Ihre Selbsteinstufung weiter, wie es § 5b Abs. 1 Nr. 6 UWG verlangt; wir prüfen sie nicht nach.

Was zusätzlich an Ihre Anzeigen gehört

  • Anbieterangaben nach § 5 DDG: Name und ladungsfähige Anschrift, bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte, Registergericht und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
  • Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular, wenn Verbraucher im Fernabsatz kaufen können. Bei reiner Abholung mit Vertragsschluss vor Ort entfällt sie.
  • Preisangaben als Endpreis einschließlich Umsatzsteuer, Versandkosten gesondert. Bei differenzbesteuerter Gebrauchtware wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen; darauf ist hinzuweisen.
  • Gewährleistung: zwei Jahre. Bei gebrauchten Sachen ist eine Verkürzung auf ein Jahr zulässig, aber nur mit gesondertem Hinweis vor Vertragsschluss und ausdrücklicher Zustimmung. Ein Ausschluss gegenüber Verbrauchern ist unwirksam.

Wie omaneo selbst auftritt

Die omaneo GmbH betreibt diese Plattform und bietet hier gelegentlich auch selbst an. Solche Anzeigen tragen das Kennzeichen Angebot von omaneo. Für sie gelten dieselben Pflichten wie für jeden anderen gewerblichen Anbieter — und zwei Jahre Gewährleistung, auch auf gebrauchte Ware.